Gleichzeitig schrieb die Präsidentin das am 23. August gestellte Gesuch um vorsorgliche Massnahmen als gegenstandslos geworden vom Protokoll ab, da A. bzw. sein Verteidiger in der diesbezüglichen Replik vom 5. September 2011 ausgeführt hatten, es gäbe keine vorsorglichen Massnahmen, welche die Ausreifung des Hanfs und damit die industrielle Verwertung retten könnten. Aufgrund der Ausführungen in der Replik zum Gesuch um vorsorgliche Massnahmen und gestützt auf die Tatsache, dass bei einem Rundgang Schimmelbefall auf dem sicherstellten Hanf festgestellt worden war, ordnete der zuständige Staatsanwalt mit Verfügung vom 9.