Kraft getretenen, revidierten Betäubungsmittelrechts (neu gelten Stoffe bzw. Produkte des „Wirkungstyps Cannabis“ ab einem THC-Grenzwert von 1% als verbotene Betäubungsmittel) beauftragte der zuständige Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, am 17. August 2011 die Kantonspolizei Bern den – soweit hier interessierend – vom Beschuldigten im Jahr 2011 angebauten Hanf zu beschlagnahmen, den Umfang desselben festzustellen und eine Probe zur Bestimmung des THC-Gehalts zu entnehmen. Weil der hiernach ermittelte Gesamt-THC-Gehalt 1,7% ergab, wurde die Kantonspolizei mit einer weiteren Verfügung vom 23. August beauf-