Redaktionelle Vorbemerkungen: Der angezeigte Anwalt hat nach dem Tod seiner Klientin seinen Aufwand dem Erben (Sohn der Klientin) in Rechnung gestellt. Nachdem dieser die Bezahlung verweigert hat, hat der Angezeigte die Honorarforderung in Betreibung gesetzt. Der Sohn sah darin eine Verletzung des Anwaltsgeheimnisses und gelangte nach der verfügten Nichtanhandnahme der von ihm eingereichten Anzeige an die Beschwerdekammer. Auszug aus den Erwägungen: […]