eingetreten ist (BGer 1P.500/2001 vom 11.10.2001, E. 1a). Die Beschwerdekammer gelangt demzufolge unter Berücksichtigung der bernischen Spezialität zum Schluss, dass Verfügungen betreffend die Verfahrenssprache der Beschwerde zugänglich sind, weshalb auf die Beschwerde einzutreten ist.