Widerhandlung gegen das UWG sind indessen unmittelbar keine staatlichen Interessen betroffen und es handelt sich um ein Antragsdelikt. Wenn der Beschuldigte vorgängig zu einem Geständnis veranlasst und ihm dabei zugesichert wurde, das Gespräch nicht als Beweismittel gegen ihn zu verwenden und die Strafanzeige im Rahmen des Möglichen zurückzuziehen, verstösst der Bruch dieser Zusicherung gegen Treu und Glauben. Ein solches Verhalten steht der Verwendung des Protokolls gegen X. unter dem Aspekt der Widerhandlung gegen das UWG entgegen.