Aus dem Protokoll geht weiter hervor, dass die Privatklägerin im Gegenzug dafür, dass X. bereit sei, reinen Tisch zu machen, auf die Eröffnung einer Zivilklage verzichte und die Strafanzeige gegen ihn im Rahmen des Möglichen zurückziehe. Auch am Schluss des Protokolls auf Seite 9 führt X. nochmals an, er lege Wert darauf, dass die D. keine Zivilklage in diesem Zusammenhang gegen ihn eröffne und sie die Strafanzeige im Rahmen des ihr Möglichen zurückziehe. Dies wurde ihm wiederum so von der Privatklägerin zugesichert. Zwar sprach X. explizit nur davon, dass die Aufnahme nicht gegen ihn verwendet werden dürfe.