Gegen A. wird wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Sie befindet sich seit September 2010 in Untersuchungshaft. Ein von ihr gestelltes Haftentlassungsgesuch wurde mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts im Januar 2011 abgewiesen. Zur Haftdauer äusserte sich das zuständige Gericht nicht und nahm auch keine Befristung vor. Mit Eingabe vom 11. April 2011 beantragte die Staatsanwaltschaft die erneute Anordnung der Untersuchungshaft wegen Flucht- und Kollusionsgefahr.