Da die Aufhebung, wie bereits erwähnt, erst im April 2010 erfolgt ist, kann auch nicht argumentiert werden, die Angelegenheit sei wieder zum Geheimnis geworden. Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit bleibt zu prüfen, ob allenfalls den entgegenstehenden privaten Interessen durch Kürzung oder Anonymisierung Rechnung getragen werden kann. Sowohl in den alten Zeitungssausschnitten als auch im aktuellsten Bericht im [...] Tagblatt vom 24. September 2010 wurde A. bereits namentlich erwähnt, so dass sich eine Anonymisierung erübrigt.