Der Wunsch von A., nicht mehr in der Tagespresse zu erscheinen, bzw. sein Geheimhaltungsinteresse vermag dieses gewichtige Informationsinteresse nicht zu überwiegen. Als zumindest regional bekannte Persönlichkeit muss er sich Eingriffe in seine Privatsphäre auch eher gefallen lassen, insbesondere weil diese auch in einem Zusammenhang mit der Ausübung seines öffentlichen Amtes gestanden haben. Da die Aufhebung, wie bereits erwähnt, erst im April 2010 erfolgt ist, kann auch nicht argumentiert werden, die Angelegenheit sei wieder zum Geheimnis geworden.