Kritik an einseitiger oder rechtsstaatlich fragwürdiger Ermittlungstätigkeit oder mangelhafter Verfahrensleitung bliebe ausgeschlossen (Entscheid des Bundesgerichts vom 6. Oktober 2010 1C_322/2010 E. 2.2). Wie sich aus der Begründung der Gesuchstellerin, wonach nur die Herausgabe der Einstellungsverfügung vom 1. April 2010 aufzeigen könne, was zum Verfahrensende gegen einen prominenten [...] Geschäftsmann mit zahlreichen öffentlichkeitsähnlichen Ämtern und Aufgaben geführt habe, ergibt, geht es auch um die Überwachung der Justiz und die Klärung der Hintergründe und Umstände der Aufhebung. Dies sowie allgemein die Kontrollfunktion der Medien (vgl. Entscheid des Bundesgerichts vom 6.