ge an jede Form der Kabinettsjustiz. Ohne Gerichtsöffentlichkeit sind Spekulationen, ob die Justiz einzelne Prozessparteien ungebührlich benachteiligt oder privilegiert, unvermeidlich. Kritik an einseitiger oder rechtsstaatlich fragwürdiger Ermittlungstätigkeit oder mangelhafter Verfahrensleitung bliebe ausgeschlossen (Entscheid des Bundesgerichts vom 6. Oktober 2010 1C_322/2010 E. 2.2).