Das ändert aber nichts daran, dass das Verfahren durch die im April 2010 erfolgte Aufhebung wieder aktuell geworden ist. Wie sich auch aus der Stellungnahme von A. ergibt, ist er noch Ehrenpräsident des Altstadtleists sowie Präsident der Altstadt-Chilbi und verfügt damit immer noch über eine gewisse lokalpolitische bzw. gesellschaftliche Bedeutung. Wie das Bundesgericht festgehalten hat, sind das Prinzip der Justizöffentlichkeit und die daraus abgeleiteten Informationsrechte von zentraler rechtsstaatlicher und demokratischer Bedeutung. Sie sorgen für Transparenz in der Rechtspflege, was eine demokratische Kontrolle durch das Volk erst ermöglicht und bedeuten damit eine Absa-