Vermögensrechte des Gemeinwesens wird. Wer Sozialhilfe bezieht, hat weder ausdrücklich noch stillschweigend akzeptiert, das Staatsvermögen zu schützen oder sogar zu überwachen (vgl. z.B. SK 228/II/2002 vom 15. Oktober 2002). Das entspricht auch der 18 bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Im Urteil 6S. 288/2000 vom 28. September 2000 hat das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem Ergänzungsleistungs-Fall folgendes ausgeführt: