__ wegen Widerhandlungen gegen das Sozialhilfegesetz fortzuführen und ein solches wegen Betruges z.N. der C.________ zu eröffnen ist. 5. Beim beantragten Ausgang des Verfahrens rechtfertigt es sich, die Kosten des Rekursverfahrens in analoger Anwendung von Art. 392 Abs. 2 StrV dem Staat aufzuerlegen (SK-Nr. 393/II/97). Parteikostenersatz wurde seitens der C.________ nicht beantragt.“