An dieser Stelle ist auch auf den Entscheid 6B_683/2008 zu verweisen, in welchem es um Folgendes ging: Die Gemeinde J.________ wurde – wie alle Gemeinden – von der Arbeitsgruppe "Unwetter 2000" schriftlich aufgefordert, sämtliche ihr direkt zugeflossenen Spenden zu deklarieren, als Grundlage für die spätere (Um- )Verteilung der gesamten Spendengelder der "Glückskette". Weil den ohnehin schon stark belasteten Mitgliedern der Arbeitsgruppe eine Überprüfung der Vollständigkeit dieser Angaben nicht zumutbar war, durften und mussten sie darauf vertrauen, dass alle Spenden aufforderungsgemäss gemeldet würden.