10 3. Mit Beschluss vom 20. Oktober 2008 wurde die Strafverfolgung gegen B.________ und A.________ eröffnet wegen Widerhandlungen gegen das Sozialhilfegesetz gemäss Art. 85 sowie "evtl. wegen weiteren Delikten." In der Folge wurde die Anzeige (recte: Strafverfolgung) wegen Widerhandlungen gegen das Sozialhilfegesetz mit dem nun angefochtenen Beschluss infolge Verjährung wieder aufgehoben.