Diese Überprüfung, welcher sich die Angeschuldigten durch ihre Vollmachten im Jahr 2008 nicht widersetzten, wäre bereits früher möglich gewesen. Dass diese Überprüfung nicht oder nur mit besonderer Mühe in früheren Jahren möglich gewesen wäre, kann somit nicht behauptet werden. Ebenso ist nicht erstellt, dass die Angeschuldigten das Gemeinwesen von einer solchen Überprüfung abgehalten hätten oder dass diese nach den Umständen haben voraussehen können, dass eine solche aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses unterlassen werden wird.