5 Schweigen kann im Zusammenhang mit Betrug zweierlei bedeuten. Entweder ist damit das Verschweigen einzelner Tatsachen im Zuge bestimmter Erklärung zu verstehen, welche ausdrücklich oder konkludent abgegeben werden und als erschöpfende Mitteilung über einen Gegenstand auftreten. Dann ist diese Äusserung wegen ihrer Unvollständigkeit falsch, wobei der Täter durch ein Handeln getäuscht hat. Oder das Schweigen bedeutet das gänzliche Ausbleiben einer Erklärung, die zu erwarten war. In diesem Fall kommt ein Betrug durch Unterlassen in Betracht.