Vorliegend kann als erstellt betrachtet werden, dass das angeschuldigte Ehepaar über deren Informationspflicht, was allfällige Änderungen ihrer finanziellen und persönlichen Verhältnisse betrifft, mehrfach durch die Sozialdienste orientiert wurde und sie hierfür auch mehrfach schriftlich Kenntnis genommen haben. Es kann an dieser Stelle auf die eingereichten Beilagen 2-11 der Anzeige verwiesen werden.