Die polizeilichen Abklärungen gemäss pol. Bericht vom 20.03.2009 sowie Nachtrag vom 14.04. 2009 bestätigten grundsätzlich die Angaben der Anzeige, wonach das angeschuldigte Ehepaar in der Zeit von 2002 bis Oktober 2005 unrechtmässig Sozialhilfegelder bezogen hat. Hätte das Sozialamt über die effektiven Einkommensverhältnisse Bescheid gewusst, hätte dem Ehepaar gemäss den Berechnungen insgesamt Fr. 119'159.-- weniger an Sozialhilfegeldern ausbezahlt werden müssen (vgl. Schreiben Sozialamt vom 23.03.2009). Rechtliches Vorbemerkungen: