2004 bis Oktober 2005 brutto Fr. 61'237.-- verdient hatte, wobei er in den ersten 4 Monaten dieser Periode als Einzelperson mit Fr. 2'213.85 unterstützt wurde. Danach bezogen nur noch die Angeschuldigte A.________ und die beiden Kinder Sozialhilfe. Obwohl Herr B.________ bereits ab dem 12.04.2004 wieder bei seiner Familie gewohnt habe, habe er dies nicht dem Sozialdienst angeben. Ebenso habe die Angeschuldigte A.________ dem Sozialdienst weder angegeben, dass sie erneut wieder mit ihrem Mann zusammenlebt, noch das dieser Erwerbseinkommen erzielt hat. Frau A.___