3. Mit Postaufgabe vom 17. Oktober 2025 ersuchte A.________ die kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen um Entlassung des Fahrzeuges aus dem Pfändungsbeschlag. Er habe seit kurzem eine neue Arbeitsstelle angetreten und sei auf das Fahrzeug angewiesen. Mit der Beschwerde reichte er eine Bestätigung des Arbeitgebers ein, wonach er zufolge Schichtarbeit für den Arbeitsweg auf das Fahrzeug angewiesen sei.