2. Der Schuldner hatte sich bereits mit Schreiben vom 30. September 2025 an die Dienststelle Mittelland gewandt, mit dem Ersuchen, das Fahrzeug aus der Pfändung zu entlassen, da er es für den Arbeitsweg benötige. Als Anlageführer sei er im Schichtbetrieb tätig und auf ein Automobil angewiesen. Er unterliess es allerdings, eine Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen. Am 9. Oktober 2025 wies die Dienststelle Mittelland das Ansinnen ab (VB 6 und 7).