Eine zweite Pfändungsurkunde (Gruppen-Nr. xy________) datiert vom 19. August 2025. Erneut pfändete die Dienststelle Mittelland den erwähnten Personenwagen – ohne Kompetenzanspruch. Weiter revidierte sie das Existenzminimum. Diese Pfändungsurkunde konnte dem Schuldner am 14. Oktober 2025 zugestellt werden (VB 5).