1. Gegen A.________ (Schuldner) liefen und laufen diverse Pfändungsverfahren. In der Pfändungsgruppe-Nr. xx________ vollzog das Betreibungsamt Bern- Mittelland, Dienststelle Mittelland, am 1. Mai 2025 die Pfändung. Der Schuldner gab an, ohne Anstellung zu sein und Arbeitslosentaggelder zu beziehen. In der Folge wurde neben dem zukünftigen Einkommen des Schuldners auch ein Personenwagen, Marke E.________, mit einem Schätzwert von CHF 2'500.00 gepfändet (Vernehmlasssungsbeilage [VB] 3). Die Pfändungsurkunde blieb unangefochten.