3. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen gesprochen. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - Betreibungs- und Konkursamt Bern-Mittelland Bern, 8. Oktober 2025 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Der Präsident: Oberrichter Zbinden Die Gerichtsschreiberin i.V.: Horisberger