3. Es sei der Beschwerdegegner gerichtlich anzuweisen, die Pfändungsankündigung dem Schuldner (B.________, Str. xy.________, 3302 Moosseedorf) zuzustellen. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer 2.2 In seiner Vernehmlassung vom 2. September 2025 beantragte das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerde. 2.3 In der unaufgeforderten Kurzstellungnahme vom 4. September 2025 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Ausführungen fest. II.