2 2.1 Gegen diese Abweisung des Fortsetzungsbegehrens erhob die Beschwerdeführerin am 25. August 2025 Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 14.08.2025 sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei gerichtlich festzustellen, dass die Zustellung der Konkursandrohung per 23.06.2025 nichtig ist.