Am 19. Juni 2025 wurde über den Schuldner der Konkurs eröffnet (BB 8a und 8b). Mangels Aktiven wurde das Konkursverfahren am 14. Juli 2025 eingestellt (BB 8c). 1.5 Mit eingeschriebenem Brief vom 11. August 2025 beantragte die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf das Wiederaufleben von Betreibungen infolge Einstellung des Konkursverfahrens die Fortsetzung der Betreibung Nr. C.________ auf Pfändung (BB 9 und VB 3). 1.6 Das Betreibungsamt wies das Fortsetzungsbegehren auf Pfändung mit Verfügung vom 14. August 2025 ab (VB 4). 2.