2. Es werden keine Kosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - dem Betreibungs- und Konkursamt Emmental-Oberaargau Bern, 5. Juni 2025 Im Namen der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen Die Präsidentin: Oberrichterin Grütter Die Gerichtsschreiberin: