In dieser Betreibung wurde der Zahlungsbefehl dem Beschwerdeführer am 7. Oktober 2023 zugestellt, womit die Jahresfrist am 8. Oktober 2023 zu laufen begann und ohne Unterbrechung am 8. Oktober 2024 abgelaufen wäre. Die Jahresfrist stand zwischen der Erhebung des Rechtsvorschlags am 15. Oktober 2023 (VB 1) und der Zustellung der den Rechtsvorschlag beseitigenden Verfügung am 24. November 2023 (VB 2, 15) für 34 Tage still. Sie verlängerte sich bis am 11. November 2024 (8. Oktober 2024 plus 34 Tage). Das Fortsetzungsbegehren vom 28. April 2024 erfolgte somit rechtzeitig. Insoweit ist die Beschwerde abzuweisen. IV.