4 4.2 4.2.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, in der Betreibung Nr. E.________ die Zahlungsverfügung der Gläubigerin nicht erhalten zu haben. Die Gläubigerin hat die strittige Zahlungsverfügung vom 22. November 2023 mit A-Post Plus versandt (vgl. Sendungsverfolgung Nr. H.________; VB 15). Stellt eine Krankenkasse ihre Verfügung mit A-Post Plus zu und liegt dem Betreibungsamt der entsprechende «Track & Trace»-Auszug vor, aus dem die Zustellung an den Schuldner ersichtlich ist, so ist daraus auf die ordnungsgemässe Zustellung zu schliessen.