2. 2.1 Der Beschwerdeführer gelangte mit Eingabe vom 22. November 2024 (Postaufgabe gleichentags) an die Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen des Kantons Bern (nachfolgend: Aufsichtsbehörde) und beschwerte sich über die Fortsetzung der hier fraglichen Betreibungen. Er stellte folgenden Antrag: «Alle 4 Pfändungen sind zu annullieren.». Zur Begründung trug der Beschwerdeführer sinngemäss vor, dass er zum einen in der Betreibung Nr. E.________ keine Zahlungsverfügung der Gläubigerin erhalten habe, weswegen der Rechtsvorschlag nicht als beseitigt gelte.