das Fortsetzungsbegehren ein. In den übrigen drei Betreibungen reichte die Gläubigerin je ein Fortsetzungsbegehren am 8. August 2024 ein (vgl. VB 13). 1.6 In der Folge kündigte das Betreibungsamt dem Beschwerdeführer am 25. Oktober 2024 in allen vier Betreibungen (Pfändungsgruppe Nr. F.________) die Pfändung an (letzte Vorladung; VB 12). Am 12. November 2024 wurde die Pfändung vollzogen (VB 13).