2 1.4 Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, das am 11. Juli 2023 (betreffend die Betreibungen Nrn. B.________ und C.________) bzw. am 14. Februar 2024 (betreffend die Betreibung Nr. D.________) auf diese Beschwerden nicht eintrat.