3 2.2 Mit Urteil ABS 22 215 vom 24. November 2022 wies die Aufsichtsbehörde die Beschwerde ab und eröffnete kein Disziplinarverfahren. 2.3 Gegen dieses Urteil erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 8. Dezember 2022 Beschwerde in Zivilsachen beim Bundesgericht. Dieses Verfahren ist noch hängig.