Die Anzeige betreffend Pfändung der Suva-Rente erfolgte ebenfalls am 4. Juli 2022. 1.3 Am 29. Juli 2022 stellte das Betreibungsamt die Pfändungsurkunde für die Gruppe Nr. .________ aus. 2. 2.1 Gegen diese Pfändungsurkunde erhob der Gesuchsteller mit Eingabe vom 15. August 2022 Beschwerde bei der kantonalen Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen und stellte folgende Anträge: 1. Die Beschwerdegegnerin BABM sei zu verpflichten, von einer Pfändung von Ergänzungsleistungen, IV- und SUVA-Renten Abstand zu nehmen und 1.1 die dem Beschwerdeführer bereits gepfändeten Beträge zurückzuerstatten;