Gestützt auf diesen nahm das Betreibungsamt am 4. Juli 2022 die Existenzminimumsberechnung vor. Es veranschlagte für den Gesuchsteller ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 3'048.75, bestehend aus einer Su- va-Rente von CHF 382.05, einer IV-Rente von CHF 1'475.00 und Ergänzungsleistungen von CHF 1'191.70. Der Gesamtbedarf wurde auf CHF 2'700.00 festgesetzt (Grundbedarf CHF 1‘200.00; Mietzins CHF 1‘500.00). Nach Abzug einer Rundung von CHF 3.75 resultierte eine pfändbare Quote von CHF 345.00. Die Anzeige betreffend Pfändung der Suva-Rente erfolgte ebenfalls am 4. Juli