8 Die Aufsichtsbehörde entscheidet: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Verfügung des Betreibungsamts Bern-Mittelland, Dienstelle Mittelland, vom 13. Dezember 2023 wird aufgehoben. Das Betreibungsamt hat das Betreibungsverfahren in der Betreibung Nr. ________ wiederaufzunehmen und dem Fortsetzungsbegehren vom 28. November 2023 Folge zu leisten. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung gesprochen.