3 4.2 Die Aufsichtsbehörde stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 2 SchKG). 4.3 Eine Beschwerde an die Aufsichtsbehörde ist innert zehn Tagen nach Kenntnisnahme der Verfügung anzuheben (Art. 17 Abs. 2 SchKG). Mit Postaufgabe der Beschwerde am 27. Dezember 2023 wurde die Beschwerdefrist eingehalten.