4. 4.1 Die angerufene SchKG-Aufsichtsbehörde ist für die Aufsicht über die Betreibungsund Konkursämter im Kanton Bern zuständig. Zu klären ist, ob sie auch für die Rügen gegen die vom Betreibungsamt Zürich 1 rechtshilfeweise durchgeführten Arrestvollzugshandlungen örtlich zuständig ist. So wurde das X-Konto des Beschwerdeführers rechtshilfeweise vom Betreibungsamt Zürich 1 verarrestiert, wobei das Betreibungsamt Bern-Mittelland als Lead-Amt fungierte.