Zuständigkeitshalber wurde eine Kopie der Beschwerde (mit Beilagen) der Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland zugestellt (Ziff. 3). 2.3 Die Vernehmlassung des Betreibungsamtes Bern-Mittelland datiert vom 13. November 2023 (Postaufgabe gleichentags). Darin ersucht das Betreibungsamt Bern- Mittelland um Abweisung der Beschwerde. 2.4 Die Präsidentin bestätigte den Eingang der Vernehmlassung mit Verfügung vom 14. November 2023 (Ziff. 1) und stellte ein Doppel derselben dem Beschwerdeführer zu (Ziff. 2). Sie ordnete keinen weiteren Schriftenwechsel an (Ziff. 3) und stellte einen schriftlichen Entscheid in Aussicht (Ziff. 3).