__ AG, insbesondere das Bankkonto CH_____ (nachfolgend: X-Konto), soweit verarrestierbar […]. 1.2 Das Arrestgericht forderte das Betreibungsamt Bern-Mittelland sowie das Betreibungsamt Zürich 1 auf, den Arrest zu vollziehen und ersuchte die Ämter, den Vollzug des Arrestbefehls zu koordinieren, wobei das Betreibungsamt Bern-Mittelland die leitende Funktion zu übernehmen habe (BB 2). 1.3 Am 10. Oktober 2023 wurde der Arrest sowohl vom Betreibungsamt Bern- Mittelland als auch dem Betreibungsamt Zürich 1 vollzogen (VB 2, 3). Am 18. Ok-