_, Vernehmlassungsbeilage [VB] 1). Als Forderungsurkunden wurden die mit Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10. Mai 2021 gerichtlich genehmigte Trennungsvereinbarung vom 1. Dezember 2020 (CIV 20 6370) und die Scheidungsvereinbarung vom 16. Juni 2023 (CIV 23 367) genannt. Als Arrestgegenstand bezeichnete das Arrestgericht: - Lohnforderungen des Arrestschuldners gegenüber seiner Arbeitgeberin […], alle domiziliert an der T.________Strasse, 3014 Bern und - sämtliche auf den Namen des Arrestschuldners lautenden Kontoguthaben […] bei der Bank X.____ AG, insbesondere das Bankkonto CH__