2 arbeitung der Betreibung Nr. _______ und zur Zustellung des entsprechenden Zahlungsbefehls anzuweisen. 2.2 Fristgerecht reichte das Betreibungsamt am 30. Januar 2023 seine Vernehmlassung ein, in der es auf Stellung eines Antrags verzichtete. 2.3 Mit Verfügung vom 1. Februar 2023 bestätigte der Präsident den Eingang der Vernehmlassung, ordnete keinen weiteren Schriftenwechsel an und stellte einen schriftlichen Entscheid in Aussicht. II.