Nachdem der Schuldner selbst die rechtskräftige Erledigung des ausländischen "Hauptverfahrens" eingeräumt hat, ist erstellt, dass das in Deutschland mit Klage vom 16. Oktober 2019 vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig gemachte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. Damit ist die Grundlage für die Einstellung der Betreibungen (hängiges ausländisches Verfahren) dahingefallen und die vorsorglich eingestellten Betreibungen können ihren Fortgang nehmen.