Der Wortlaut der Einstellungsverfügungen zeigt, dass die beiden Betreibungen nur so lange eingestellt bleiben sollen, wie das bezeichnete Verfahren in Deutschland rechtshängig ist. Oder umgekehrt: Sobald ein rechtskräftiger deutscher Entscheid vorliegt, fällt die Einstellung dahin und die Betreibungen nehmen ihren Lauf. Nachdem der Schuldner selbst die rechtskräftige Erledigung des ausländischen "Hauptverfahrens" eingeräumt hat, ist erstellt, dass das in Deutschland mit Klage vom 16. Oktober 2019 vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig gemachte Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde.