11. Wie die Formulierung der Einstellungsverfügung zeigt, war sich der zuständige Massnahmenrichter des Regionalgerichts Oberland dieser speziellen Rechtslage bewusst. Aus diesem Grund hat er die Einstellung der beiden Betreibungen zeitlich begrenzt und zwar "bis zum rechtskräftigen Abschluss des mit Klage vom 19. (recte 16.) 10.2019 vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig gemachten Verfahrens". Der Wortlaut der Einstellungsverfügungen zeigt, dass die beiden Betreibungen nur so lange eingestellt bleiben sollen, wie das bezeichnete Verfahren in Deutschland rechtshängig ist.