4 abgewiesen, nimmt die gegebenenfalls vorsorglich eingestellte Betreibung ihren Fortgang. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme stellt der Richter die Betreibung vorläufig ein, wenn ihm die Klage als sehr wahrscheinlich begründet erscheint (Abs. 2). Der Betriebene kann vom Richter am Betreibungsort die Einstellung der Betreibung auch dann verlangen, wenn der Prozess über die in Betreibung gesetzte Forderung im Ausland hängig ist (BANGERT, BSK-SchKG, 3. Auflage 2021, N. 2 und 24 ff. zu Art. 85a SchKG).