Der Schuldner verzichtete am 13. Juni 2023 auf eine einlässliche Stellungnahme. Er räumte aber ein, dass in Deutschland ein rechtskräftiger Entscheid ergangen sei, der die Schuld auf EUR 82'031.67 festgelegt habe. Weiter wies er darauf hin, dass das Betreibungsamt nur diejenigen gepfändeten Vermögenswerte verwerten und den Gegenwert auszahlen dürfe, welche zur Deckung der effektiv noch offenen Schuld notwendig sei. Die geforderte Restsumme betrage EUR 116'956.45.